Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Verwaltungsleistungen bürgernah und benutzerfreundlich: in Bund, Ländern und Europa: Das soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) schaffen. Auch am KIT wird es umgesetzt werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern nutzerfreundlich, digital und zentral zugänglich gestalten. Das Gesetz ist im Jahr 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen des OZG sind Bund und Länder verpflichtet, Ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten und ihre Verwaltungsportale auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de miteinander zu verknüpfen.

Die Services der öffentlichen Verwaltung sollen auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dafür haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat 2018 die Verordnung zum Single Digital Gateway (SGD) erlassen. Als zentrale Anlaufstelle für die öffentliche Verwaltung auf europäischer Ebene wurde dafür das Portal „Your Europe“ eingerichtet.

Die Umsetzung des OZG am KIT

Die Koordinatorin für Digitalisierung mit Schwerpunkt OZG unterstützt die Umsetzung der OZG-Anforderungen am KIT. Als eine der wichtigsten Aufgaben beleuchtet sie die Relevanz des OZG für das KIT und führt entsprechende Entwicklungen in der Administration zusammen. Dies geschieht in engem Austausch mit den anderen Universitäten des Landes Baden-Württemberg.

Die Vernetzung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Themenfeld Bildung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Digitalisierungsstrategie entwickelt, um die OZG-Anforderungen sowie die damit verbundenen Single Digital Gateway-Anforderungen der EU umzusetzen. Diese Digitalisierungsstrategie sieht eine strategische Partnerschaft zwischen Bund und Ländern vor, ein so genanntes „Digitalisierungs-Tandem“ oder „Ressort-Land-Tandem“. Im Themenfeld Bildung erarbeitet das Land Sachsen-Anhalt digitale Lösungen für die enthaltenen OZG-Leistungen mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts BMBF.

Um die bundesweiten Verwaltungsabläufe zu digitalisieren und gebündelt auf einem Verwaltungsportal miteinander zu verbinden, haben sich die Hochschulen der jeweiligen Bundesländer miteinander vernetzt. Sie bewältigen die strategischen Herausforderungen der Digitalisierung an den Hochschulen gemeinsam nach dem „Einer-für-Alle“(EfA)-Prinzip.

Gemeinsame Umsetzung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben die neun Universitäten des Landes mit Unterstützung des MWK eine gemeinsame Einrichtung „Kooperationsunterstützung bwUni.digital“ etabliert. Neben weiteren Themen unterstützt diese die Universitäten dabei, die OZG-Anforderungen im Projekt bwOZG gemeinsam umzusetzen und Insellösungen zu vermeiden.

Bundesweit sind die Verwaltungsabläufe durch föderale Strukturen geprägt. Der Föderalismus unterstützt einerseits die Vielfalt und stärkt die Autonomie der Länder. Andererseits stellt das föderale System den digitalen Wandel in Deutschland vor eine große Herausforderung, da die 16 Bundesländer und 11.000 Kommunen mit weitreichender Entscheidungskompetenz entlang der jeweiligen Landesgesetzgebung unterschiedliche, parallel existierende Verwaltungsleistungen und Prozesse aufweisen.

Für jedes Digitalisierungsvorhaben in diesem Kontext ist es daher eine grundlegende Aufgabe, keine redundanten IT-Infrastrukturen aufzubauen. Vielmehr müssen bundesweit Standards für einheitliche Daten, Gesetze, Zuständigkeiten und Begriffe bzw. Parametrisierung geschaffen werden. Eine der größten Herausforderungen in den föderal organisierten Verwaltungen der deutschen Hochschulen stellt dabei die Harmonisierung vorliegender Daten dar.

Kontakt

Für alle Anfragen oder Rückmeldungen zum Thema OZG schreiben Sie bitte eine E-Mail an ozg-koordinierungsstelle∂do.kit.edu.

In dringenden Fälle wenden Sie sich bitte an das Team des Digital Office.