Bevollmächtigter für Informationsverarbeitung und -versorgung
Die digitale Informationsverarbeitung und -versorgung (IV) – und damit implizit der „digitale Arbeitsraum“ – durchdringen und vernetzen in immer stärkerem Maße Forschung, Lehre, Innovation und zugehörige Administration. Entsprechend beinhalten alle Aufgaben des KIT in wesentlichem Umfang IV-Aspekte.
Chief Information Officer (CIO) des KIT ist der Präsident des KIT, Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka. Zugleich hat er die Aufgaben des CIO an den IV-Bevollmächtigten (IV-B) Prof. Dr. Hannes Hartenstein übertragen. Der IV-B des KIT ist satzungsgemäß verantwortlich für die technische, organisatorische und nutzungsrechtliche Integration und Koordination aller Aktivitäten in den Bereichen digitaler Information und Kommunikation sowie für den Einsatz von Informationstechnologien am KIT. Aus strategischem Blickwinkel ist der Fokus insbesondere auf IV-Leitprinzipien, IV-Gesamtarchitektur, IV-Infrastruktur, Anwendungsbedarf und IV-Budget bzw. Priorisierung zu richten.
Dr. Martin Nußbaumer
Steinbuch Centre for Computing (SCC)
Prof. Dr. Hannes Hartenstein
Institut für Telematik (TM), Dezentrale Systeme und Netzdienste (DSN)
Von 2017 bis März 2020 war Prof. Dr. Hannes Hartenstein IV-Bevollmächtigter des KIT.
Prof. em. Dr. Wilfried Juling
Professor für Informatik und Bereichsleiter a.D.
Die wesentlichen Aufgaben des vom Präsidium bestellten IV-Bevollmächtigten sind:
• Zuständigkeit für das IV-Konzept und die IV-Strategie des KIT;
• Vertretung des IV-Konzepts und der IV-Strategie nach innen und außen; Vertretung des KIT in IV-Belangen bei strategisch-wissenschaftlichen/-politischen Terminen und Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung innerhalb des Wissenschaftssystems von strategischer Relevanz
• Aufsicht und Steuerung der technischen, organisatorischen und nutzungsrechtlichen Aspekte aller IV-Aktivitäten mit dem Ziel eines Ressort-, Bereichs- und Organisationseinheiten-übergreifenden Zusammenwirkens;
• Begleitung von Großprojekten in der internen IV-Landschaft;
• Betreuung des Ausschusses für IV-Infrastruktur und – im Zusammenwirken mit den Vizepräsidenten/innen – der Lenkungskreise für IV.
Die/Der IV-B ist in die IV-bezogenen Entscheidungen des Präsidiums einbezogen.